Allgemeine Informationen
- Unter „Schnupperlehre“ wird ein kurzfristiges entgeltfreies Beobachten und Verrichten einzelner Tätigkeiten in einem Betrieb durch SchülerInnen verstanden. Die Schnupperlehre begründet weder ein Lehr- noch ein sonstiges Arbeitsverhältnis.
- Für alle SchülerInnen ab der 8. Schulstufe allgemeinbildender sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen möglich.
- Innerhalb der Unterrichtszeit (bis zu 5 Tage unterrichtsfrei) und außerhalb der Unterrichtszeit (in den Ferien – bis zu 15 Tagen) möglich.
Schnuppern in unserem Unternehmen
- Wir bieten die Möglichkeit zum unverbindlichen Schnuppern in allen 25 Lehrberufen.
- Schnupperlinge erhalten einen Einblick in unser Unternehmen bzw. in die Lehrlingsausbildung.
- Standorte: Molln, Enns, Dietach, Spital/Pyhrn, Leobendorf und Baustellen
- Schnuppertermine werden in Absprache mit den Schnupperlingen vereinbart, wir bitten um Terminvorschläge.
- Schnupperzeiten: frühestens ab 07:30 bis spätestens 15:30 Uhr (je nach Abholmöglichkeit auch früher)
- Bei Bedarf werden Schnupperlinge mit Arbeitskleidung (Sicherheitsschuhe, etc.) ausgestattet.
- Schnuppervereinbarungen bzw. Bestätigungen der Berufspraktischen Tage (falls vorhanden) bitte gleich mitschicken.
Wir freuen uns auf deine Schnupperanfrage! – Klicke auf den Button „Jetzt bewerben“!
Beschäftigungsart: Schnuppern/Praktika


